Gefährdungsbeurteilung für Regale

nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Gemäß Arbeitsschutz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestehende Gefährdungen systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung Ihrer Regale und Regalanlagen ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Sie vermeidet Arbeitsunfälle und sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung.

Wir bieten Ihnen in Verbindung mit der Regalinspektion die Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung für die installierten Regalsysteme an. Mit unseren deutschlandweiten Servicepoints sind wir schnell bei Ihnen vor Ort.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” (BGV A1 bzw. GUV-V A1) und §3 der BetrSichV sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

  • § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, d. h. durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.
  • § 26 Straftaten (BetrSichV) (1): Wer durch eine in § 25 Abs. 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar. Dies bedeutet, dass nach einem Unfall mit schweren Verletzungen die zuständige Staatsanwaltschaft vom Verantwortlichen die Vorlage der Gefährdungsbeurteilung und den schriftlichen Nachweis, dass die Mitarbeiter unterwiesen wurden, verlangt.

 

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Mit einer Gefährdungsbeurteilung erkennen Sie vorhandene aber auch potenzielle Gefährdungen frühzeitig. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Gefährdungen systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Mit einer Gefährdungsbeurteilung gehen Sie nicht nur Ihrer Pflicht nach, Sie vermeiden auch Arbeitsunfälle, garantieren Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter und schützen Ihre Ware vor Schäden.

 

Gefährdungsbeurteilung Ihrer Regale durch SNI Nord

SNI Nord ist Ihr Partner rund um das Thema Regaltechnik – und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung von Regalen und Regalanlagen! Diese übernehmen wir gerne im Rahmen der Regalinspektion und sorgen so für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware. Auch für die wiederkehrenden UVV-Prüfungen sind wir Ihr Partner.

Gefährdungsbeurteilung im Lager

Eine Gefährdungsbeurteilung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Managementinstrument, das dazu dient, Verletzungen oder Erkrankungen am Arbeitsplatz vorzubeugen. Die allgemeine Lagerrisikobeurteilung hilft Ihnen, Gefahren innerhalb des Lagers zu erkennen. So können Sie eine arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchführen, um anschließend festzustellen, ob Handlungsbedarf und geeignete Maßnahmen bestehen.

 

Fallende und rollende Gegenstände können gefährlich sein.

In Lagern bestehen besondere Gefahren durch herunterfallende und aus den Regalen rollende Gegenstände. Um ein Herunterfallen des Lagergutes zu vermeiden, ist es wichtig, die Regale gut zu bestücken und genügend Abstand zu den Verkehrswegen einzuhalten. 

 

Gefahr durch Austritt gefährlicher Flüssigkeiten

Gerade in kleinen Betrieben steht der Umgang mit Gefahrstoffen nicht selten an der Tagesordnung. Hier ist es noch üblich, Gefahrstoffe einfach dort zu lagern, wo Platz ist. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen müssen Sie jedoch zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen. 

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