Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) muss sachgerecht angewendet und vom Benutzer vor jeder Verwendung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand sowie auf einwandfreies Funktionieren geprüft werden. Doch auch der Unternehmer ist in der Prüfpflicht, denn PSAgA muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Die wiederkehrende Prüfung ist durch die berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) vorgeschrieben. Jeder Unternehmer, der Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz im Einsatz hat, ist dazu verpflichtet, ihre Prüfung auf den einwandfreien Zustand mindestens alle 12 Monate durchführen zu lassen.
Die PSAgA-Prüfung darf nach DGUV 312-906 ausschließlich von einem ausgebildeten Sachverständigen durchgeführt werden. Als Sachkundige gelten diejenigen Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Weiterbildung oder Erfahrung in der Lage sind, die PSAgA zu prüfen.
Geben Sie die Prüfung in professionelle Hände – und vergewissern Sie sich so, dass Ihre Arbeitnehmer sicher sind.
Die Mitarbeiter der SNI-Nord GmbH führen die wiederkehrende Prüfung von PSAgA als Sachkundige nach DGUV 312-906 (bisher: BGG906) fachgerecht und kompetent durch – herstellerunabhängig und deutschlandweit! Auch wenn Beschädigungen oder eine Sturzbelastung eine erneute Prüfung erfordern, sind wir mit unserem Prüfservice zur Stelle.
Als zertifiziertes Unternehmen für die sachkundige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sorgen wir für eine vollständige Prüfung und Dokumentation. Wir füllen die Prüfbücher der Produkte aus, erstellen ausführliche Prüfberichte, erteilen die entsprechenden Prüfplaketten und bringen sie auf den Geräten sichtbar an. So unterstützen wir Sie dabei, die Absturzsicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und der vorgeschriebenen regelmäßigen Prüf- und Dokumentationspflicht nachzukommen.
Dabei sind wir auch für weitere, wiederkehrende UVV-Prüfungen Ihr Partner und sorgen so für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter! Dazu zählen zum Beispiel die Prüfung von Tor- und Türanlagen sowie die Prüfung von Steigleitern & Steigeisengängen.
Wir prüfen alle Gerätegruppen und Arten von PSAgA, darunter:
Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen auch bei Ihnen die Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin!