Gemäß Arbeitsschutz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestehende Gefährdungen systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung Ihrer Regale und Regalanlagen ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Sie vermeidet Arbeitsunfälle und sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung.
Wir bieten Ihnen in Verbindung mit der Regalinspektion die Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung für die installierten Regalsysteme an. Mit unseren deutschlandweiten Servicepoints sind wir schnell bei Ihnen vor Ort.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” (BGV A1 bzw. GUV-V A1) und §3 der BetrSichV sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Mit einer Gefährdungsbeurteilung erkennen Sie vorhandene aber auch potenzielle Gefährdungen frühzeitig. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Sie dazu verpflichtet, die bestehende Gefährdungen systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Mit einer Gefährdungsbeurteilung gehen Sie nicht nur Ihrer Pflicht nach, Sie vermeiden auch Arbeitsunfälle, garantieren Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter und schützen Ihre Ware vor Schäden.
SNI Nord ist Ihr Partner rund um das Thema Regaltechnik – und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung von Regalen und Regalanlagen! Diese übernehmen wir gerne im Rahmen der Regalinspektion und sorgen so für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware. Auch für die wiederkehrenden UVV-Prüfungen sind wir Ihr Partner.