Anschlagmittel-Prüfung nach DGUV-R 100-500

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel werden bei jedem Einsatz erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Um die Sicherheit, vor allem von Ihren Mitarbeitern, zu gewährleisten, sind Sie als Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen. Mit SNI-Nord an Ihrer Seite erfolgt die Prüfung zuverlässig, professionell und fachgerecht.

Die Prüfung von Anschlagmitteln ist in den Berufsgenossenschaftsregeln vorgeschrieben. Als kompetenter Partner führen wir die Prüfung Ihrer Anschlagmittel selbstverständlich nach DGUV-R 100-500, ehemals UVV, durch.

Was sind Anschlagmittel?

Anschlagmittel stellen eine Verbindung zwischen dem Tragemittel und der Last beziehungsweise zwischen dem Tragemittel und einem Lastaufnahmemittel her. Anschlagmittel sind demnach Einrichtungen, die nicht unmittelbar zum Hebezug gehören, aber ein relevantes Hilfsmittel sind, um den Transport von Lasten zu ermöglichen. Zu den häufigsten Anschlagmitteln gehören Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen. Um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, ist nicht nur die Tragfähigkeit der Anschlagmittel wichtig. Sie sollten auch die mechanischen, chemischen und thermischen Beschädigungen regelmäßig prüfen lassen und die Kriterien der Ablegereife kennen. Nur so kommen Sie Ihrer Pflicht zur Anschlagmittel-Prüfung nach.

Was sind Lastaufnahmemittel?

Lastaufnahmemittel stellen die Verbindung zwischen der Last und dem Tragmittel her und dienen dem Transport oder der Aufnahme von Lasten. Unter anderem gibt es verschiedene Lastaufnahmemittel: Klemmen, Traversen, C-Haken oder Vakuumheber. Ebenso gehören Hebeösen, Seilösen und Lasthebemagnete zu Lastaufnahmemitteln. Oft werden Anschlagmittel als Bindeglied bei einem Transport verwendet, weshalb auch Anschlagmittel und deren Bestandteile zu den Lastaufnahmemitteln zählen. Lastaufnahmemittel fallen unter die Richtlinie 2006/42/EG, die besagt, dass diese Mittel Ausrüstungsteile sind, die nicht zum Hebezeug gehören. Im Gegenteil werden folgende Verbindungsstücke nicht als Lastaufnahmemittel anerkannt: Betonkübel, Hebenetze oder Schüttgutbehälter. Besondere Prüfungen – durchzuführen von befähigten Personen – sind notwendig, um mechanische Beschädigungen und die Tragfähigkeit dieser Mittel zu kontrollieren. Durch die regelmäßige Durchführung erforderlicher Prüfungen werden technische Details geprüft und Sie ermöglichen einen sicheren Arbeitsplatz für sich und Ihre Angestellten.

Wer darf Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel prüfen?

Anschlag- und Lastaufnahmemittel dürfen nur von befähigten Personen geprüft werden, die eine Sachkunde-Prüfung nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 abgelegt haben. Unsere Mitarbeiter haben diese Befähigung durch die Teilnahme an Seminaren erhalten und sind in puncto physikalische Grundbegriffe und rechtliche Grundlagen bestens geschult. Als befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln wissen sie um ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie um alles Erforderliche rund um die Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln.

Die SNI-Nord GmbH führt die wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV-R 100-500 herstellerunabhängig und deutschlandweit durch! Unsere sachkundigen Mitarbeiter prüfen und beraten als befähigte Personen nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 bei Ihnen vor Ort und tragen so zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen bei. Da die Prüfung im Abstand von einem Jahr regelmäßig wiederholt werden muss, sind wir Ihnen ein fester und zuverlässiger Partner für den Prüfservice sowie bei der Instandsetzung.

Was wird bei der Anschlagmittel- und Lastaufnahmemittel-Prüfung geprüft?

Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von SNI-Nord GmbH Ihre Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen, bei der auf Mängel geprüft wird.

Als Anschlagmittel prüfen wir dabei unter anderem:

  • Seile und Ketten
  • Hebebänder, Hebegurtschlingen und Rundschlingen
  • lösbare Verbindungsteile wie Schäkel und Wirbel

Als Lastaufnahmemittel prüfen wir dabei unter anderem:

  • Teleskopgabeln
  • Haken- und Hebegeschirre
  • Traversen
  • Klemmen und Greifer
  • Fassheber

Mängel nach Prüfung umgehend beseitigen

Mängel am Prüfling, darunter Beschädigungen wie Knicke, Brüche und Quetschungen, Verschleiß, Korrosion und Lockerungen, lassen sich durch die Prüfung feststellen. Werden Mängel festgestellt, beseitigen unsere Mitarbeiter diese oder unterstützen Sie bei der umgehenden Beseitigung. Notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen lassen sich in Verbindung mit der wiederkehrenden Prüfung schnell und kostengünstig durchführen. Sollte es zu einem Schadensfall gekommen sein, der eine erneute Prüfung vorschreibt, führen unsere sachkundigen Prüfer diese schnellstmöglich bei Ihnen durch, damit Sie schnell wieder auf der sicheren Seite sind. Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Anschlagmitteln verringert Ausfallzeiten der Geräte und erhöht ihre Standzeiten.

Dokumentation der Prüfung und Mängel

Die Prüfergebnisse und eventuell festgestellte Mängel werden selbstverständlich dokumentiert. Ein Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll bescheinigen die Prüfung, Ergebnisse und Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb des Anschlagmittels oder Lastaufnahmemittels Bedenken entgegenstehen. Wird ein mängelfreies Prüfergebnis bescheinigt, stellen unsere Mitarbeiter die Prüfplakette aus, auf der auch der nächste fällige Prüftermin angegeben ist.

Sorgen Sie mit SNI-Nord für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Dank unserer deutschlandweiten Servicepoints sind wir schnell und flexibel bei Ihnen vor Ort.

Prüfung von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern

Anschlagmittel bestehen häufig aus Drähten, manchmal jedoch auch aus Chemie- beziehungsweise Naturfasern, wie es z. B. bei Hebebändern und Rundschlingen der Fall ist. Anschlagmittel aus Chemiefasern müssen beim Gebrauch permanent auf offensichtliche Mängel geprüft werden. Die Kontrolle durch eine befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ist dennoch jährlich fällig. Werden sicherheitsrelevante Mängel bei der Hebebänder- und Rundschlingen-Prüfung festgestellt, dürfen Sie die Chemiefaserbänder nicht weiter benutzen und müssen sie austauschen.

Prüfung von Hebebändern mit aufvulkanisierter Umhüllung

Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen als Anschlagmittel mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung unterzogen werden, bei der sie auf Drahtbrüche oder Korrosion überprüft werden.

Prüfung von Rundstahlketten

Rundstahlketten müssen als Anschlagmittel spätestens nach drei Jahren einer besonderen Prüfung unterzogen werden, bei der die Rissfreiheit überprüft wird.

Ablegereife von Anschlagmitteln

Anschlagmittel haben kein Ablaufdatum. Sie dürfen daher solange verwendet werden, bis sie bestimmte Verschleißgrenzen erreichen. Diese Grenzen sind in der DIN EN 121952-4 geregelt. Haben Anschlagmittel diese Verschleißgrenzen überschritten, haben sie die sogenannte Ablegereife erreicht und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Wann müssen Anschlagmittel abgelegt werden?

Zurrdrahtseile müssen abgelegt werden bei:

  • mehr als 10 % Verschleiß durch Abrieb der Dicke
  • Beschädigung der Pressklemme
  • starkem Drahtbruch
  • starker Rostbildung
  • Knicken oder Quetschungen

Zurrketten müssen abgelegt werden bei:

  • mehr als 10 % Verschleiß durch Abrieb der Dicke eines Kettengliedes
  • mindestens 5 % Dehnung eines Kettengliedes

Spanngurte müssen abgelegt werden bei:

  • Garnbrüchen oder Einschnitten von über 10 %
  • Schäden an den Nähten
  • Verformungen oder Schäden durch Einwirkungen von Chemikalien
  • fehlendem oder unleserlichem Kennzeichnungsetikett

Ratschen müssen abgelegt werden bei:

  • Brüchen, Verformungen und Rissen
  • starker Korrosion

Schäkel müssen abgelegt werden bei:

  • deformierter Struktur
  • beschädigter Oberfläche

Rundschlingen müssen abgelegt werden bei:

  • Verformung durch Wärmefluss
  • Einwirkungen aggressiver Stoffe auf die Polyester-Rundschlingen
  • Mängeln an der Ummantelung
  • fehlendem oder unleserlichem Kennzeichnungsetikett

Hebebänder müssen abgelegt werden bei:

  • Beschädigungen tragender Nähte
  • Verformung durch Wärmefluss
  • Beschädigungen der Bänder durch aggressive Stoffe
  • Garnbrüchen oder Einschnitten von über 10 % des Querschnittes
  • fehlendem oder unleserlichem Kennzeichnungsetikett

Prüfung unverbindlich anfragen

Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen auch bei Ihnen wiederkehrende Prüfungen der Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Dank unserer Servicepoints sind wir in ganz Deutschland flexibel und schnell im Einsatz. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin oder nehmen Sie telefonisch (04431-7482748) Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen auch gerne ein unverbindliches Angebot zu.

Lassen Sie die Prüfung schnell und fachgerecht durchführen.

Wir sind Ihr Partner für UVV-Prüfungen

Neben der Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln, führen wir auch weitere UVV-Prüfungen zuverlässig und fachgerecht bei Ihnen vor Ort durch, denn alle erforderlichen Fachkenntnisse bringen wir mit! Dazu zählen zum Beispiel die Überprüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztoren, Rauchschutztüren und -vorhängen, die Inspektion von Flurförderzeugen sowie die Prüfung von PSAgA. Jede Prüfung erfolgt selbstverständlich regelkonform beziehungsweise DIN-konform und unter maximaler Sorgfalt.

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