UVV Prüfung Tore, Türen & Fenster nach DIN 18650 & ASR A1.7 (bisher BGR 232)

Kraftbetätigte Fenster, Tore & Türen sind meist in Produktions- und Lagerhallen, aber auch in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude vorzufinden. Als Bauprodukte unterliegen sie nicht nur bestimmten technischen Vorgaben, sondern auch einer regelmäßigen Prüfpflicht. Lassen Sie die UVV Pürfung Tore, Türen und  Fenster professionell von SNI-Nord durchführen und kommen Sie so Ihrer Prüfpflicht nach.

Was sind kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore?

Per Definition handelt es sich dabei um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel mit Hilfe eines Motors, also automatisch, bewegt werden können.

 

Welche Normen und Gesetze regeln die Prüfung?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren werden in der DIN 18650 und ASR A1.7 (bisher BGR 232) geregelt. Sie enthalten Vorschriften in Bezug auf den Aufbau der Anlage sowie die Kontrolle, Prüfung, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Automatische Toranlagen und Türsysteme sowie kraftbetätigte Fenster müssen gemäß dieser Vorschriften in regelmäßigen Abständen geprüft werden – und zwar stets von einem Sachkundigen.

Bitte beachten Sie, dass neben der Prüfung auch die regelmäßige Wartung von kraftbetätigten Türen und Toren gemäß der Herstellerangaben notwendig ist. Dabei sind die Wartungsintervalle abhängig von den Vorgaben des Anlagenherstellers.

Wann müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore geprüft werden?

Betreiber automatischer Türanlagen und Toranlagen müssen die sicherheitstechnischen Prüfungen gleich mehrmals durchführen lassen. Die regelmäßigen Überprüfungen sollen sicherstellen, dass die Sicherheit der Mitarbeiter oder Besucher zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist und dass die automatischen Türanlagen, Tore und Fenster ordnungsgemäß funktionieren. Direkt nach dem Einbau und vor der ersten Inbetriebnahme muss die sachkundige Person die erste verpflichtende Prüfung durchführen. Vorgeschrieben ist also, kraftbetätigte Türen, Tore oder Fenster erstmals überprüfen zu lassen, bevor sie in Betrieb genommen werden.

Hinzu kommen weitere Pflichtprüfungen, die bei normaler Nutzung und normalen Umgebungsbedingungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Das Prüfintervall kann sich bei besonderen Beanspruchungen oder nach Defekten auch verkürzen. Die Prüfergebnisse müssen entsprechend dokumentiert und aufbewahrt werden.

 

Sicherheitsanalyse: Pflicht für Errichter und Hersteller

Der Errichter beziehungsweise Hersteller von automatischen Toren und Türen muss vor der Inbetriebnahme durch eine befähigte Person eine Sicherheitsanalyse erstellen lassen. Dadurch sollen alle potentiellen Risiken, die mit dem automatischen Tor beziehungsweise der Tür verbunden sind, vermieden werden. Durch die Sicherheitsanalyse sollen mögliche Gefahren ausgeschlossen beziehungsweise vermindert werden und auf mögliche Restrisiken hingewiesen werden. Eine eingehende Überführung sorgt für die Einhaltung der Richtlinien für Feststellanlagen. 

 

Wer darf die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren durchführen?

Die Prüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die die Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen können und diese mit geeigneter Messtechnik überprüfen können.

Die SNI-Nord GmbH führt die Prüfung nach DIN 18650 und ASR A1.7 fachgerecht und kompetent für Sie als Sachkundiger durch – herstellerunabhängig und deutschlandweit! Lassen Sie Ihre kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore durch unseren bundesweiten Prüfservice bei Ihnen vor Ort überprüfen und kommen Sie damit Ihrer Prüfpflicht als Betreiber nach. Wir kümmern uns um die eingehende Überprüfung.

Was wird geprüft?

Als Sachkundige prüfen wir automatisch betriebene:

  • Sektionaltore
  • Rolltore
  • Schwingtore
  • Schiebetore
  • Falttore
  • Drehflügeltore
  • Drehflügeltüren
  • Schiebetüren
  • Falttüren
  • Karusselltüren
  • Drehflügelfenster
  • Drehkippfenster
  • Parallelfenster
  • Aufstellfenster
  • Hubfenster

 

Kontrolliert wird zum einen die Funktionssicherheit, indem die Mechanik und Stabilität der Türen, Fenster und Tore penibel überprüft wird. Zum anderen wird gecheckt, ob die beweglichen Teile, Steuerungen, Schutzeinrichtungen und Antriebe ordnungsgemäß und sicherheitstechnisch einwandfrei funktionieren. Unsere sachkundigen Prüfer verwenden dafür die in der ASR A1.7 festgelegte Messtechnik, mit der unter anderem der zeitliche Kraftverlauf an Schließkanten geprüft wird. Als ausgebildete und zertifizierte Prüftechniker mit Sachkundenachweis führen unsere Mitarbeiter die Prüfung normgerecht und gemäß Arbeitsschutzvorschriften und BG-Regularien durch. Unter Einsatz geeigneter Messtechnik bieten wir eine zuverlässige Erfassung der zu prüfenden Teile.

 

Warum ist die Prüfung von kraftbetriebenen Türen und Toren unerlässlich?

Defekte kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Nur mit einer regelmäßigen Prüfung stellen Sie sicher, dass keine Gefahr von Ihren automatisch betriebenen Türen und Toren ausgeht. Durch die wiederkehrende Prüfung gehen Sie nicht nur Ihrer Prüfpflicht nach ASR A1.7 nach, sondern sorgen auch für einen sicheren Arbeitsplatz! Lassen Sie alle Komponenten Ihrer Türen, Tore und Fenster von professionellen und erfahrenen Prüfern prüfen.

 

SNI-Nord ist Ihr Partner für UVV-Prüfungen

Unsere Prüfer übernehmen nicht nur die messtechnische Erfassung und Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore, sondern sind auch für viele weitere UVV-Prüfungen deutschlandweit für Sie unterwegs. Unsere geschulten Mitarbeiter übernehmen auch die Prüfung von Brandschutztüren und -toren, die Prüfung von Anschlagmitteln sowie die Prüfung von Leitern und Tritten.

Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Dank deutschlandweiter Servicepoints sind wir schnell und flexibel bei Ihnen vor Ort
  • Unsere Prüfer sind ausgebildete und zertifizierte Prüftechniker mit Sachkundennachweis
  • Wir bieten einen herstellerunabhängigen Service.
  • Mit unserem Service halten Sie die Regel für Arbeitsstätten ein.
  • Wir kümmern uns um die Durchführung aller erforderlicher Prüfungen.
  • Zuverlässige und normgerechte Prüfung gemäß Arbeitsschutzvorschriften und BG-Regularien durch eine befähigte Person

 

Fragen Sie uns jetzt ganz unverbindlich für die Prüfung Ihrer kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore an!

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