UVV-Prüfung von Leitern & Tritten nach BetrSichV & DGUV 208-016

Leitern, Tritte und Leiterzubehör, wie Wandabstützungen oder Holmverlängerungen, sind als technische Arbeitsmittel Tag für Tag in zahlreichen Betrieben im Einsatz und können aufgrund ihrer Belastung und Beanspruchung zum Sicherheitsrisiko werden. Damit die Sicherheit der Mitarbeiter oder von Besuchern der Arbeitsstätte gewährleistet ist, sind Unternehmer, die Leitern und Tritte bereitstellen, dazu verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Zudem ist auch der richtige Umgang mit Leitern im Alltag sehr wichtig.

 

Wie häufig müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen. Das Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor. Bei dieser wiederkehrenden Leiterprüfung, welche die BGI 694 ablöst, müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen?

Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass jeder Unternehmer dafür sorgen muss, dass eine befähigte und von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Befähigte Personen müssen nachweisen können, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.

UVV-Prüfung von Leitern und Tritten durch SNI Nord

Die SNI-Nord GmbH führt die Prüfung nach DGUV 208-016 fachgerecht und kompetent für Sie durch – herstellerunabhängig und deutschlandweit! Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte durch unseren bundesweiten Prüfservice bei Ihnen vor Ort inspizieren und kommen Sie damit Ihrer Prüfpflicht als Unternehmer nach.

Da die Leiterprüfung im Abstand von maximal 12 Monaten wiederholt werden muss, sind wir Ihnen ein fester und zuverlässiger Partner, der zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt. Neben der Prüfung von Leitern und Tritten führen wir auch weitere UVV-Prüfungen durch – darunter zum Beispiel die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen, die Prüfung von PSAgA oder die Überprüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztoren, Rauchschutztüren und -vorhängen.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritten geprüft?

Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen als befähigte Personen die systematische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung aller Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb sowie die Überprüfung anhand einer Checkliste – selbstverständlich inklusive Dokumentation. Sie prüfen dabei, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren. Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, kennzeichnen unsere Prüfer sie mit einem Prüfsiegel, auf dem der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt ist. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Wir prüfen folgende Leitern gemäß DGUV 208-016

  • Anlegeleitern
  • Schiebeleitern (mit & ohne Seilzug)
  • Rollleitern
  • Glasreinigerleitern, Etagenleitern & Tourenleitern
  • Mehrzweckleitern (zweiteilig & mit Gelenken)
  • Stehleitern mit Plattform
  • Stehleitern (beidseitig besteigbare, fahrbare & höhenverstellbare)
  • Saalleitern & Montageleitern
  • Treppenleitern
  • Mastleitern & Hängeleitern
  • Steckleitern
  • Podestleitern
  • Dachdeckerauflegeleitern
  • Seilleitern
  • Leiterntritte, Treppentritte & Rolltritte

Wir prüfen folgendes Leiterzubehör gemäß DGUV 208-016

  • Wandabstützungen
  • Leitertraversen (gerade & gebogen)
  • Aufsetz-, Einhak- & Einhängevorrichtungen
  • Leitergurte
  • schwenkbare Füße
  • Stahlspitzen
  • Holmverlängerungen
  • Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
  • Seitengeländer/ Haltebügel
  • Einhängepodeste

Die Leiterprüfung: Defekte Leitern identifizieren

Um alle technischen Regeln und weitere Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können, ist es sehr wichtig, dass genutzte Leitern im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig geprüft werden. Das Einhalten der Fristen erforderlicher Prüfungen sollte stets beachtet werden, denn so sorgen Sie für eine gute Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Die regelmäßige Überprüfung von Leitern muss stets von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden. Eine ungeprüfte Leiter kann dem Arbeitgeber einiges kosten, da durch das nicht-Prüfen klar gegen eine geltende Vorschrift verstoßen wird.

Wie erfolgt die Dokumentation der Tritt- und Leiterprüfung?

Die Ergebnisse der Leiterprüfung werden vom Prüfer bzw. den befähigten Personen am Ende der Prüfung dokumentiert. Die Dokumentation kann dabei analog oder digital stattfinden. Normalerweise werden mittels einer Leiterprüfung-Checkliste alle wichtigen Punkte abgearbeitet, damit nichts übersehen wird. Auch werden in der Regel Fotos der Leitern im Betrieb gemacht, damit diese als Beweisfotos den aktuellen Stand der Leiter/des Tritts festhalten.

Sollten dem Prüfer Mängel auffallen, müssen diese erfasst und in die Dokumentation mit aufgenommen werden. Die Leiter oder der Tritt dürfen ab dem Zeitpunkt der Erfassung nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise kann eine Leiter scharfe Kanten aufweisen oder durch fehlende Bauteile gekennzeichnet sein. Erst nach einer Reparatur dergleichen, kann eine erneute Kontrolle stattfinden, um die Gegenstände wieder zu prüfen und zum Einsatz zuzulassen. Die ordnungsgemäße Dokumentation ist dann sehr wichtig, um festzuhalten, dass die Betriebsmittel repariert wurden.

Sollte jedoch alles in Ordnung sein und sich alle Betriebsmittel in einem guten Zustand befinden, werden die Gegenstände mit einem Prüfsiegel versehen. Auf dem Siegel steht der nächste Prüftermin, der natürlich eingehalten werden sollte.

Termin vereinbaren und Ihrer Prüfpflicht nachkommen

Geht es um die jährlich wiederkehrenden Prüfungen in Ihrem Betrieb, sind wir der zuverlässige und erfahrene Partner an Ihrer Seite! Neben der Leiterprüfung und der Prüfung von Tritten gehören unter anderem auch die Prüfung von Flurförderzeugen sowie die Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren zu unserem Service.

Die SNI-Nord GmbH übernimmt als Sachkundiger auch bei Ihnen die Leiterprüfung.

  • Wir sind schnell und flexibel im Einsatz, dank deutschlandweiter Servicepoints;
  • Wir übernehmen die sorgfältige Prüfung durch befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten;
  • Durchführung einer herstellerunabhängigen Prüfung bei Ihnen vor Ort.
 
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