Denken Sie auch in diesem Jahr an Ihre jährlich wiederkehrenden UVV-Prüfungen!
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Der Begriff UVV ist eine aus der Alltagssprache stammende Kurzform der Unfallverhütungsvorschrift. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Zusammenfassung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften über die Benutzung von Arbeitsmitteln und die Führung von Überwachungssystemen. Die Unfallverhütungsvorschriften regeln die Maßnahmen, die für einen sicheren Umgang mit der Arbeit und dem Betrieb der Geräte erforderlich sind. Die Unfallverhütungsvorschriften legen die Mindeststandards fest, die eingehalten werden müssen, um die Sicherheit der Beschäftigten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sehen vor, dass alle Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel einmal im Jahr von einer befähigten Person geprüft werden müssen.
Die Arbeit und der Betrieb von Maschinen sind Routinetätigkeiten. Um ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften schreiben feste Prüffristen vor, um die Menschen in diesem Bereich zu schützen. Ziel ist es, eventuelle Mängel rechtzeitig zu erkennen, damit sie behoben werden können, bevor sie Unfälle verursachen. Das scheint einfach zu sein, ist es aber nicht. In den meisten Fällen hat der Hersteller Wartungsintervalle festgelegt, in denen eine Geräteprüfung zur Aufrechterhaltung der Funktion erforderlich ist. Bei dieser Prüfung wird auch überprüft, ob die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden.
Die Inspektion von Arbeitsmitteln wie Maschinen und Anlagen, die sich durch den Gebrauch abnutzen können oder deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, muss in regelmäßigen Abständen und vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden, um die technischen Regeln einzuhalten. In einer Inspektion werden folgende Punkte behandelt:
Nach der UVV darf nur eine qualifizierte oder sachkundige Person diese Prüfung durchführen. Eine sachkundige Person bzw. eine befähigte Person ist definiert als jemand, der eine Ausbildung absolviert hat, über Fachwissen verfügt oder eine Tätigkeit ausübt, die das erforderliche Verständnis gewährleistet. Eine sachkundige Person ist eine Person, die eine technische oder produktspezifische Ausbildung erhalten hat. Darüber hinaus muss ein sachkundiger Prüfer mit allen geltenden Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Bestimmungen vertraut sein. UVV-Prüfer sind daher häufig externe Sachverständige. Die Prüfung durch eine befähigte Person ist ein wichtiger Faktor, um eventuelle Mängel festzustellen und für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
Das Unternehmen kann sich dafür entscheiden, die UVV-Prüfung von einem qualifizierten Mitarbeiter oder von einem spezialisierten externen Dienstleister wie SNI Nord durchführen zu lassen.
Die UVV-Prüfung ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Prüfung betrifft alle Arbeitsmittel, die in Unternehmen eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen.
Arbeitgeber müssen die UVV-Prüfung durchführen lassen, wenn Arbeitsmittel eingesetzt werden, die potenziell gefährlich sind und Unfälle verursachen können. Beispiele für solche Arbeitsmittel können Maschinen, Werkzeuge, Transportmittel oder Hebezeuge sein. Die Prüfung muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel sicher und funktionsfähig sind.
Es gibt bestimmte Branchen, in denen eine UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Beispielsweise müssen Betreiber von Aufzügen, Fahrtreppen und ähnlichen Einrichtungen regelmäßig eine Prüfung durchführen lassen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch in der Chemie- und Pharmaindustrie sowie in der Lebensmittelindustrie sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben.
Durch die Vorschriften der UVV Prüfung ist es ebenfalls die Führung eines Prüfbuches und die Erstellung eines Prüfprotokoll notwendig. Die folgenden Informationen werden in diesem Protokoll erfasst und schriftlich festgehalten.
Bei der Inspektion entdeckte Mängel müssen sofort behoben werden. Die Inspektion ist abgeschlossen, wenn alle Arbeitsmittel inspiziert wurden und an jedem Gerät ein Aufkleber mit den Initialen des Inspektors angebracht wurde. Auf diesem Aufkleber wird das nächste Fälligkeitsdatum für die Inspektion vermerkt. Die Prüfbescheinigung wird ebenfalls kopiert und an dem jeweiligen Arbeits- oder Betriebsmittel angebracht. Falls von der zuständigen Berufsgenossenschaft gefordert, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Wenn an einem Gerät kein Aufkleber angebracht ist, darf es nicht weiterverwendet werden.
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