Als Arbeitgeber beziehungsweise Lagerbetreiber sind Sie verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Diese Pflicht ist in der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) und der DIN EN 15635 festgelegt. Wir von SNI Nord GmbH sind zertifizierte Regalinspekteure. Als befähigte Regalprüfer führen wir die Prüfung von Regalanlagen bundesweit und herstellerunabhängig durch.
Unsere Regalprüfungen und Regalinspektionen führen wir selbstverständlich nach DIN EN 15635 & DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) durch.
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Mehr InformationenJeder Lagerbetreiber ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gemäß § 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Dort, wo Regalanlagen und Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben.
Diese Pflicht ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) geregelt. Sie regelt mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen, legt den Umfang sowie den Ablauf fest und definiert die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Inspektionspflicht gilt für:
Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten.
Ihre Vorteile durch die Regalinspektion:
Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.
Für die rechtssichere und qualifizierte Durchführung einer Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) sind Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der Regaltechnik allein nicht ausreichend. Eine befähigte Person muss zusätzlich eine Ausbildung zum Regalinspektor (mehrtägiges Seminar) absolvieren und eine Prüfung ablegen, um zukünftig als zertifizierter Regalprüfer herstellerunabhängig Regale prüfen zu dürfen.
Unsere ausgebildeten Mitarbeiter bringen als Regalinspekteure jahrelange Erfahrung in der Regalinspektion mit und beurteilen bei der jährlichen Regalprüfung Ihre Regalsysteme. Festgestellte Mängel halten unsere Mitarbeiter gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll fest. Im Rahmen der Regalinspektion sprechen sie außerdem Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Regalreparatur sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen aus – und gewährleisten so, dass Sie Ihrer Pflicht nachkommen und Ihre Regale sowie Lagereinrichtungen sicher sind.
Neben der Regalinspektion führen wir selbstverständlich auch notwendige Regalreparaturen bei Ihnen durch.
Wir von SNI Nord prüfen sämtliche Regalanlagen bei laufendem Betrieb, sodass weder Arbeiter noch bestimmte Arbeitsabläufe gestört werden. Sie profitieren von einer Inspektion der Regale ohne Ausfallzeiten und ohne Stillstand im Lager!
Wir führen die Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) in ganz Deutschland durch. Mit unseren Servicepoints stellen wir einen bundesweiten Prüfservice sicher und garantieren kurze Anfahrtszeiten sowie optimale Leistung vor Ort! Mit unserer Unterstützung kommen Sie als Lagebetreiber der Regalinspektionspflicht nach.
Als zuverlässiger Partner führen wir auch die jährlich wiederkehrenden UVV-Prüfungen in Ihrem Betrieb professionell und zuverlässig durch.
Sie möchten Ihre Regalanlagen beziehungsweise Lagereinrichtungen flexibel, professionell und richtlinienkonform prüfen lassen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – per Telefon (+49 (0) 4431 – 7482748), E-Mail (info@sni-nord.de) oder bequem über unser Kontaktformular.
Lassen Sie Ihre Regalinspektion professionell durchführen.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu oder beraten Sie vor Ort.
SNI Nord GmbH Regaltechnik ist Ihr Partner für Innovative Regaltechnik.
Als Fachunternehmer erklären wir, dass unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Unsere Arbeiten führen wir nach den geltenden Vorschriften, Normen und Verordnungen aus.
Für die verarbeiteten Materialien besteht ein Materialprüfzeugnis 3.1. Die Instandsetzungen erfolgen anhand vorhandener Statiken eines unabhängigen Statikers.
Für die von uns instand gesetzten Regale garantieren wir die gemäß Belastungsschild angegebene Tragfähigkeit.
Unser Unternehmen ist als Industrie-Fachbetrieb bei der IHK Oldenburg (Oldenburg) eingetragen.
Mindestens einmal in 12 Monaten sollte eine sachkundige Person, auch „Regalinspektor“ genannt, eine Prüfung der Regale durchführen. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft ist eine befähigte Person nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 die sachkundige Person.
Eine Regalinspektion ist eine Routineuntersuchung von kommerziell genutzten Regalen. Die Regalinspektion dient dazu, unbeabsichtigte Schäden an Regalen zu erkennen, die während des Be- und Entladevorgangs entstehen können. Die Regalinspektion trägt dazu bei, dass im Lager keine Unfälle passieren. Eine fachkundige Person ist für die Sichtprüfung zuständig, die wöchentlich ausgeführt wird. Auch ein Mitarbeiter kann eine befähigte Person zur Prüfung der Regaleinheiten sein. Regelmäßige Inspektionen von Regalen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Faktor zur Wahrung der Sicherheit im Lager bzw. im laufenden Betrieb.
Die jährliche Inspektion für prüfpflichtige Regalsysteme wird durch eine befähigte Person durchgeführt. Systematische Inspektionen dienen auch dazu, das rechtzeitige Auftreten von Schäden zu erkennen und diese entsprechend zu beheben, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Das Verfahren der Regalinspektion ist einfach zu verstehen. Die Norm schreibt vor, dass Lagereinrichtungen mit Vorsicht zu verwenden sind. Entsprechend der Vorschriften muss das Aufnehmen und Absetzen von Waren unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte erfolgen. Ein nicht ordnungsgemäßes Aufnehmen oder Absetzen von Waren oder Paletten kann dazu führen, dass das Regalsystem beschädigt wird. Auch eine Überlastung der Regale ist nicht zulässig.. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Regale in einem guten Betriebszustand sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, routinemäßige Inspektionen zur Sicherheit durchzuführen. Etwaige Beanstandungen müssen im Hinblick auf die Regalsicherheit unverzüglich und sorgfältig behandelt werden. Daher sind alle Regale einer regelmäßigen und systematischen Kontrolle unterworfen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkteder DIN EN 15635 zur Vorschrift zur Verbesserung der Lagersicherheit aufgeführt:
Sie möchten Ihre Regalanlagen beziehungsweise Lagereinrichtungen flexibel, professionell und richtlinienkonform prüfen lassen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – per Telefon (+49 (0) 4431 – 7482748), E-Mail (info@sni-nord.de) oder bequem über unser Kontaktformular.
Lassen Sie Ihre Regalinspektion professionell durchführen.
Die Regalinspektionspflicht gemäß der Norm DIN EN 15365 besagt, dass systematische Inspektionen von Regalanlagen im laufenden Betrieb durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß montiert und sicher sind. Dies gilt für alle Arten von Regalen und Lagereinrichtungen.
Die Leistungen einer Regalinspektion umfassen die Prüfung der ordnungsgemäßen Regalmontage, die Überprüfung der Sicherheitsfunktionen und Sicherheitseinrichtungen sowie die Durchführung von Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635. Während der Inspektion werden auch Schäden und Schadenskennzeichen beurteilt und die Regalanlage vermessen. Die Regalkennzeichnungen werden ebenfalls überprüft und entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / DIN EN 15635 Prüfplaketten erteilt.
Nach Abschluss der Regalinspektion wird ein Inspektionsprotokoll in Form eines schriftlichen Berichts erstellt, in dem alle durchgeführten Prüfungen und Beobachtungen dokumentiert werden. Dieser Bericht dient als Nachweis dafür, dass die Regalanlage den geltenden Normen entspricht und sicher ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regalinspektionspflicht nicht nur für neu installierte Regale gilt, sondern auch für bereits bestehende Anlagen. Regelmäßige Inspektionen sind daher wichtig, um sicherzustellen, dass die Regale immer ordnungsgemäß funktionieren und sicher sind.
Die DIN EN 15365 legt die Regelungen für die systematische Durchführung von Inspektionen von Regalanlagen im laufenden Betrieb fest. Zu den Leistungen einer Regalinspektion gehören die Prüfung der ordnungsgemäßen Regalmontage, die Überprüfung der Sicherheitsfunktionen und Sicherheitseinrichtungen sowie die Durchführung von Sichtkontrollen. Nach Abschluss der Inspektion wird ein Inspektionsprotokoll erstellt, das alle durchgeführten Prüfungen und Beobachtungen dokumentiert. Regelmäßige Inspektionen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Regale ordnungsgemäß funktionieren und sicher sind.
Die DGUV 108-007 ist eine technische Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die sich mit dem Thema Lagereinrichtungen befasst. Diese Regel gilt für alle Lagereinrichtungen, wie Regalsysteme und Regale, die in der Logistik eingesetzt werden. Sie enthält besondere Bestimmungen und Anforderungen für die sichere Nutzung von Lagereinrichtungen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Der Anwendungsbereich der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) umfasst alle Lagereinrichtungen, die in der Logistik, im Handel, in der Industrie und in anderen Bereichen genutzt werden. Dazu gehören sowohl Regalsysteme, die zur Lagerung von Gütern dienen, als auch Regale und Stapelhilfsmittel, die zum Transport von Gütern verwendet werden.
Die Regel enthält besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen, die in der Logistik eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass diese Einrichtungen den Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die Belastbarkeit der Lagereinrichtungen, die Erfüllung von Brandschutzbestimmungen und die Einhaltung von Abständen zu anderen Gebäudeteilen.
Für Lagergeräte, wie Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge, die zum Transport von Gütern verwendet werden, gibt es ebenfalls besondere Bestimmungen in der DGUV Vorschrift 108-007. Dazu gehören Anforderungen an die Bedienung und den Betrieb von Lagergeräten, die Erfüllung von Sicherheitsstandards und die Durchführung von regelmäßigen Wartungen.
Die Vorschrift ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern in der Logistik und in anderen Bereichen, in denen Lagereinrichtungen und Lagergeräte eingesetzt werden. Sie enthält detaillierte Anforderungen und Bestimmungen, die beachtet werden müssen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Die DGUV 108-007 ist eine wichtige Regel für alle Unternehmen, die Lagereinrichtungen und Lagergeräte einsetzen, um sicherzustellen, dass diese Einrichtungen und Geräte den Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter entsprechen. Die Regel enthält detaillierte Anforderungen und Bestimmungen für die sichere Nutzung von Lagereinrichtungen, wie Regalsysteme und Regale, und für die sichere Bedienung von Lagergeräten, wie Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen.
Um sicherzustellen, dass Lagereinrichtungen den Vorschriften der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) entsprechen, müssen Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Lagereinrichtungen, die Einhaltung von Sicherheitsabständen und die Schulung von Mitarbeitern in der sicheren Nutzung von Lagereinrichtungen und Lagergeräten.
Die Einhaltung der DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007) ist auch wichtig, um Haftungsrisiken und finanzielle Folgen im Falle von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu minimieren. Unternehmen, die sich an die Regel halten, können sich daher sicher sein, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
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