Gefährdungsbeurteilung für Regale

nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Gemäß Arbeitsschutz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestehende Gefährdungen systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung Ihrer Regale und Regalanlagen ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Die Sicherheit von Regalen sorgt für weniger Arbeitsunfälle und eine sichere Arbeitsumgebung.

Wir bieten Ihnen in Verbindung mit der Regalinspektion durch eine fachkundige Person die Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung für die genutzten Regale an. Mit unseren deutschlandweiten Servicepoints sind wir schnell bei Ihnen vor Ort.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention” (BGV A1 bzw. GUV-V A1) und §3 der BetrSichV sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um einen sicheren Betrieb und sichere Anlagen gewährleisten zu können.

  • § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, d. h. durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.
  • § 26 Straftaten (BetrSichV) (1): Wer durch eine in § 25 Abs. 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar. Dies bedeutet, dass nach einem Unfall mit schweren Verletzungen die zuständige Staatsanwaltschaft vom Verantwortlichen die Vorlage der Gefährdungsbeurteilung und den schriftlichen Nachweis, dass die Mitarbeiter unterwiesen wurden, verlangt.

 

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Mit einer Gefährdungsbeurteilung erkennen Sie vorhandene, aber auch potenzielle Gefährdungen frühzeitig. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Sie dazu verpflichtet, die bestehenden Gefährdungen systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Mit einer Gefährdungsbeurteilung gehen Sie nicht nur Ihrer Pflicht nach, Sie vermeiden auch Arbeitsunfälle, garantieren Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter und schützen Ihre Ware vor Schäden.

Gefährdungsbeurteilung Ihrer Regale durch SNI Nord

SNI Nord ist Ihr Partner rund um das Thema Regaltechnik – und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung von Regalen und Regalanlagen! Diese übernehmen wir gerne im Rahmen der Regalinspektion durch qualifiziertes Personal und sorgen so für die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware. Auch für die wiederkehrenden UVV-Prüfungen sind wir für Sie da.

Gefährdungsbeurteilung im Lager

Eine Gefährdungsbeurteilung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein zentrales Managementinstrument, das dazu dient, Verletzungen oder Erkrankungen am Arbeitsplatz vorzubeugen. Die allgemeine Lagerrisikobeurteilung hilft Ihnen, Gefahren innerhalb des Lagers zu erkennen. So können Sie eine arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchführen, um anschließend festzustellen, ob Handlungsbedarf und geeignete Maßnahmen bestehen.

Fallende und rollende Gegenstände können gefährlich sein

In Lagern bestehen besondere Gefahren durch herunterfallende und aus den Regalen rollende Gegenstände. Um ein Herunterfallen des Lagergutes zu vermeiden, ist es wichtig, ein geeignetes Regalsystem zu haben, jedes einzelne Regal gut zu bestücken und genügend Abstand zu den Verkehrswegen einzuhalten.

Gefahr durch Austritt gefährlicher Flüssigkeiten

Gerade in kleinen Betrieben steht der Umgang mit Gefahrstoffen nicht selten an der Tagesordnung. Hier ist es noch üblich, Gefahrstoffe einfach dort zu lagern, wo Platz ist. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen müssen Sie jedoch zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und fangen Sie mit der Gefährdungsbeurteilung an, um Ihre Mitarbeiter und Ihre Ware bestmöglich zu schützen.

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