Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel werden bei jedem Einsatz erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Um die Sicherheit, vor allem von Ihren Mitarbeitern, zu gewährleisten, sind Sie als Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen. Mit SNI-Nord an Ihrer Seite erfolgt die Prüfung zuverlässig, professionell und fachgerecht.
Die Prüfung von Anschlagmitteln ist in den Berufsgenossenschaftsregeln vorgeschrieben. Als kompetenter Partner führen wir die Prüfung Ihrer Anschlagmittel selbstverständlich nach DGUV-R 100-500, ehemals UVV, durch.
Anschlagmittel stellen eine Verbindung zwischen dem Tragemittel und der Last beziehungsweise zwischen dem Tragemittel und einem Lastaufnahmemittel her. Anschlagmittel sind demnach Einrichtungen, die nicht unmittelbar zum Hebezug gehören, aber ein relevantes Hilfsmittel sind, um den Transport von Lasten zu ermöglichen. Zu den häufigsten Anschlagmitteln gehören Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen. Um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, ist nicht nur die Tragfähigkeit der Anschlagmittel wichtig. Sie sollten auch die mechanischen, chemischen und thermischen Beschädigungen regelmäßig prüfen lassen und die Kriterien der Ablegereife kennen. Nur so kommen Sie Ihrer Pflicht zur Anschlagmittel-Prüfung nach.
Lastaufnahmemittel stellen die Verbindung zwischen der Last und dem Tragmittel her und dienen dem Transport oder der Aufnahme von Lasten. Unter anderem gibt es verschiedene Lastaufnahmemittel: Klemmen, Traversen, C-Haken oder Vakuumheber. Ebenso gehören Hebeösen, Seilösen und Lasthebemagnete zu Lastaufnahmemitteln. Oft werden Anschlagmittel als Bindeglied bei einem Transport verwendet, weshalb auch Anschlagmittel und deren Bestandteile zu den Lastaufnahmemitteln zählen. Lastaufnahmemittel fallen unter die Richtlinie 2006/42/EG, die besagt, dass diese Mittel Ausrüstungsteile sind, die nicht zum Hebezeug gehören. Im Gegenteil werden folgende Verbindungsstücke nicht als Lastaufnahmemittel anerkannt: Betonkübel, Hebenetze oder Schüttgutbehälter. Besondere Prüfungen – durchzuführen von befähigten Personen – sind notwendig, um mechanische Beschädigungen und die Tragfähigkeit dieser Mittel zu kontrollieren. Durch die regelmäßige Durchführung erforderlicher Prüfungen werden technische Details geprüft und Sie ermöglichen einen sicheren Arbeitsplatz für sich und Ihre Angestellten.
Anschlag- und Lastaufnahmemittel dürfen nur von befähigten Personen geprüft werden, die eine Sachkunde-Prüfung nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 abgelegt haben. Unsere Mitarbeiter haben diese Befähigung durch die Teilnahme an Seminaren erhalten und sind in puncto physikalische Grundbegriffe und rechtliche Grundlagen bestens geschult. Als befähigte Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln wissen sie um ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie um alles Erforderliche rund um die Instandhaltung und Lagerung von Anschlagmitteln.
Die SNI-Nord GmbH führt die wiederkehrende Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV-R 100-500 herstellerunabhängig und deutschlandweit durch! Unsere sachkundigen Mitarbeiter prüfen und beraten als befähigte Personen nach BetrSichV §2 (6) und dem ArbschG §7 bei Ihnen vor Ort und tragen so zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen bei. Da die Prüfung im Abstand von einem Jahr regelmäßig wiederholt werden muss, sind wir Ihnen ein fester und zuverlässiger Partner für den Prüfservice sowie bei der Instandsetzung.
Als Sachkundige unterziehen die Prüftechniker von SNI-Nord GmbH Ihre Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel einer Sicht- und Funktionsprüfung nach gültigen Vorschriften und Normen, bei der auf Mängel geprüft wird.
Als Anschlagmittel prüfen wir dabei unter anderem:
Als Lastaufnahmemittel prüfen wir dabei unter anderem:
Mängel am Prüfling, darunter Beschädigungen wie Knicke, Brüche und Quetschungen, Verschleiß, Korrosion und Lockerungen, lassen sich durch die Prüfung feststellen. Werden Mängel festgestellt, beseitigen unsere Mitarbeiter diese oder unterstützen Sie bei der umgehenden Beseitigung. Notwendige Reparaturen oder Instandsetzungen lassen sich in Verbindung mit der wiederkehrenden Prüfung schnell und kostengünstig durchführen. Sollte es zu einem Schadensfall gekommen sein, der eine erneute Prüfung vorschreibt, führen unsere sachkundigen Prüfer diese schnellstmöglich bei Ihnen durch, damit Sie schnell wieder auf der sicheren Seite sind. Die regelmäßige Prüfung und Wartung von Anschlagmitteln verringert Ausfallzeiten der Geräte und erhöht ihre Standzeiten.
Die Prüfergebnisse und eventuell festgestellte Mängel werden selbstverständlich dokumentiert. Ein Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll bescheinigen die Prüfung, Ergebnisse und Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb des Anschlagmittels oder Lastaufnahmemittels Bedenken entgegenstehen. Wird ein mängelfreies Prüfergebnis bescheinigt, stellen unsere Mitarbeiter die Prüfplakette aus, auf der auch der nächste fällige Prüftermin angegeben ist.
Sorgen Sie mit SNI-Nord für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Dank unserer deutschlandweiten Servicepoints sind wir schnell und flexibel bei Ihnen vor Ort.
Anschlagmittel bestehen häufig aus Drähten, manchmal jedoch auch aus Chemie- beziehungsweise Naturfasern, wie es z. B. bei Hebebändern und Rundschlingen der Fall ist. Anschlagmittel aus Chemiefasern müssen beim Gebrauch permanent auf offensichtliche Mängel geprüft werden. Die Kontrolle durch eine befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ist dennoch jährlich fällig. Werden sicherheitsrelevante Mängel bei der Hebebänder- und Rundschlingen-Prüfung festgestellt, dürfen Sie die Chemiefaserbänder nicht weiter benutzen und müssen sie austauschen.
Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen als Anschlagmittel mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung unterzogen werden, bei der sie auf Drahtbrüche oder Korrosion überprüft werden.
Rundstahlketten müssen als Anschlagmittel spätestens nach drei Jahren einer besonderen Prüfung unterzogen werden, bei der die Rissfreiheit überprüft wird.
Anschlagmittel haben kein Ablaufdatum. Sie dürfen daher solange verwendet werden, bis sie bestimmte Verschleißgrenzen erreichen. Diese Grenzen sind in der DIN EN 121952-4 geregelt. Haben Anschlagmittel diese Verschleißgrenzen überschritten, haben sie die sogenannte Ablegereife erreicht und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen auch bei Ihnen wiederkehrende Prüfungen der Anschlag- und Lastaufnahmemittel. Dank unserer Servicepoints sind wir in ganz Deutschland flexibel und schnell im Einsatz. Vereinbaren Sie bequem online einen Termin oder nehmen Sie telefonisch (04431-7482748) Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen auch gerne ein unverbindliches Angebot zu.
Lassen Sie die Prüfung schnell und fachgerecht durchführen.
Neben der Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln, führen wir auch weitere UVV-Prüfungen zuverlässig und fachgerecht bei Ihnen vor Ort durch, denn alle erforderlichen Fachkenntnisse bringen wir mit! Dazu zählen zum Beispiel die Überprüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztoren, Rauchschutztüren und -vorhängen, die Inspektion von Flurförderzeugen sowie die Prüfung von PSAgA. Jede Prüfung erfolgt selbstverständlich regelkonform beziehungsweise DIN-konform und unter maximaler Sorgfalt.
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